Aktenzeichen 2 WD 26/10

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RCN:
RCNG4GT4JGYTXXVTT8

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 21.12.2011

Unterbliebene Bestellung eines Pflichtverteidigers; unterbliebene Aufforderung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 WDO 2002; schwere Verfahrensmängel; Zurückverweisung

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