Aktenzeichen 8 N 16.2555, 8 N 16.2556

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RCN:
RCNG3QHYLN2R6ABVRQ

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VGH München: Urteil vom 12.03.2020

Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von Dargebotsalternativen im Rahmen der Aufstellung einer Wasserschutzgebietsverordnung

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