Aktenzeichen AN 11 S 15.50351

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNG32FMDXWSYZVWFK

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VG Ansbach: Entscheidung vom 15.09.2015

Kein Abschiebungsverbot bzgl. Österreich wegen Bedrohung durch dort lebenden Bruder, der Trennung vom Lebensgefährten verlangt.

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