Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Gewährleistung des gesetzlichen Richters und des Rechtsschutzanspruch an Revisionszulassung im Zivilprozess - hier: keine grundsätzliche Bedeutung der Sache bei Anwendung anerkannter Rechtssätze auf konkreten Einzelfall - daher keine Revisionszulassung geboten - jedoch Bedenken gegen konkrete Anwendung der etablierten Maßstäbe des BGH in angegriffener Entscheidung
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