Aktenzeichen 1 StR 575/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:230217B1STR575.16.0
RCN:
RCNFZQ2KJJTZYY287C

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.02.2017

Strafzumessung bei Steuerhinterziehung: Berücksichtigung von Gewerbesteuerrückstellungen bei der Berechnung der verkürzten Körperschafts- und Gewerbesteuer

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