Aktenzeichen 1 StR 444/14

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RCNFZ2HN5VW3FR2SVY

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.02.2015

Strafverfahren wegen Geiselnahme und besonders schweren Raubes: Erforderlicher Zusammenhang zwischen Entführung und beabsichtigter Nötigungshandlung; aktuelle Drohung von Gewaltanwendung; Verwenden eines anderen gefährlichen Werkzeugs durch Einsatz eines Elektroschockgerätes bei der Tatbegehung

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