Strafverfahren wegen Geiselnahme und besonders schweren Raubes: Erforderlicher Zusammenhang zwischen Entführung und beabsichtigter Nötigungshandlung; aktuelle Drohung von Gewaltanwendung; Verwenden eines anderen gefährlichen Werkzeugs durch Einsatz eines Elektroschockgerätes bei der Tatbegehung
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