Aktenzeichen 4 ARs 13/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:180822B4ARS13.21.0
RCN:
RCNFY3ME3JZY9QZN8A

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.08.2022

Auslieferungsverfahren auf Grund eines Europäischen Haftbefehls: Zuständigkeit des OLG zur Entscheidung über die Unzulässigerklärung der Auslieferung auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft

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