Patentnichtigkeitsklageverfahren - ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel - "Ranibizumab" – zu den Voraussetzungen der Erteilung des ergänzenden Schutzzertifikats: Erfordernis der Benennung des Wirkstoffs und/oder seiner Zusammensetzung in den Ansprüchen des Grundpatents – gleiches gilt für Präparate aus Einzelwirkstoffen und für Kombinationspräparate
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