Aktenzeichen 3 Ni 28/11 (EP)

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Bundespatentgericht: Urteil vom 02.05.2012

Patentnichtigkeitsklageverfahren - ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel - "Ranibizumab" – zu den Voraussetzungen der Erteilung des ergänzenden Schutzzertifikats: Erfordernis der Benennung des Wirkstoffs und/oder seiner Zusammensetzung in den Ansprüchen des Grundpatents – gleiches gilt für Präparate aus Einzelwirkstoffen und für Kombinationspräparate

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