Aktenzeichen II ZR 153/09

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RCN:
RCNFVZV7ZTVAPJC74X

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.07.2011

Auslegung des Gesellschaftsvertrags einer Publikumsgesellschaft: Entscheidung der Mehrheit der "anwesenden" Stimmen bei schriftlicher Beschlussfassung

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