Aktenzeichen 2 StR 497/17

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:110718B2STR497.17.1
RCN:
RCNFVUAWYFFK3Y6TQQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.07.2018

Revisionsbegründung in Strafsachen: Verfahrensrüge der Verwertung von Erkenntnissen aus einer gegenüber Mitangeklagten wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls angeordneten Telefonüberwachung zum Nachteil eines Mitangeklagten wegen Hehlerei

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