Aktenzeichen 22 ZB 22.2114

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RCNFVJWL5SWY7ZG8YS

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VGH München: Entscheidung vom 31.08.2023

Verwaltungsgerichte, Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, Klageverfahren, Antragsberechtigung, Rückforderungsbescheid, Rechtliches Gehör, Gleichheitsgrundsatz, Drittbetroffenheit, Ernstliche Zweifel, Klärungsbedürftigkeit, Streitwertfestsetzung, Unterbliebene Anhörung, Verletzung des Willkürverbots, Begünstigender Verwaltungsakt, Zulassungsverfahren, Abschlagszahlungen, Gelegenheit zur Stellungnahme, Zuwendungen, Rechtsmittelführer, Gleichheitswidrigkeit

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