Aktenzeichen 3 StR 615/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:210818B3STR615.17.0
RCN:
RCNFVHELAE3NZQXCNW

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.08.2018

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzverhältnis bei gleichzeitigem Vorhalten mehrerer für den Verkauf bestimmter Vorräte

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