Aktenzeichen XII ZR 50/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:051016UXIIZR50.14.0
RCN:
RCNFVGAK4995PQW5ML

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.10.2016

Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts: Maßgeblichkeit der letzten mündlichen Verhandlung; vorübergehende Verhinderung des geschäftsplanmäßigen Vorsitzenden; Feststellung der eigenen Verhinderung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts selbst

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