Aktenzeichen 5 C 1/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:300616U5C1.15.0
RCN:
RCNFV76KZ22N2WQ8DQ

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 30.06.2016

Zur Auslegung von § 73 Abs. 2 Nr. 2 SGB 9; Ausgleichsabgabe bei untypischen Arbeitsplätzen

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