Aktenzeichen 9 K 1958/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2024:0103.9K1958.22.00
RCN:
RCNFV3X7RP2GQWF7WD

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Verwaltungsgericht Minden: Urteil vom 03.01.2024

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