Aktenzeichen 7 B 16/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:160217B7B16.16.0
RCN:
RCNFV35K7E5WWC8TDW

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 16.02.2017

Auswahlermessen bei der Bestimmung des Störers im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG

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