Aktenzeichen 2 C 11/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2020:131020U2C11.20.0
RCN:
RCNFU3V449T6ZWE33A

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 13.10.2020

Berechnung der Höchstgrenze des Kindererziehungsergänzungszuschlags

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