Aktenzeichen VI R 13/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:U.130520.VIR13.18.0
RCN:
RCNFTUHLCVJEU8AACT

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 13.05.2020

(Aufwendungen für die Inanspruchnahme einer Eventagentur bei der Bewertung von Sachzuwendungen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG)

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