Aktenzeichen 4 StR 438/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNFSK77M3MEZGC66V

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.02.2010

Strafbarkeit der gewaltsamen Rückforderung eines rechtsgrundlos gezahlten Geldbetrages

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