Aktenzeichen 2 StR 246/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:061119B2STR246.19.0
RCN:
RCNFRXUZBCFRENNQLH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.11.2019

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenzverhältnis bei Überscheiden mehrerer Tatausführungshandlungen

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