Aktenzeichen M 16 S 15.30913

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNFR3GMNAX8GZPJ26

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VG München: Entscheidung vom 09.07.2015

Gegenüber einem Handlungsunfähigen darf keine Abschiebungsandrohung erlassen werden

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