Aktenzeichen XI ZR 171/12

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RCNFQ9FCBDVLLVBMRA

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.04.2014

Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens bei unterlassener Offenlegung von erhaltenen Provisionszahlungen; Gehörsverletzung bei unterlassener Vernehmung des Anlegers zur Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden

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