Aktenzeichen XI ZR 51/11

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RCNFPHDAP6UJJF76XS

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.10.2013

Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Konkludenter Abschluss eines Beratungsvertrages; Beweislastumkehr bei Aufklärungspflichtverletzung durch eine falsche Aussage über die Emittentenhaftung

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