Aktenzeichen 11 ZB 22.895

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RCNFN7VKE7SBGHJTC9

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VGH München: Entscheidung vom 22.07.2022

Fahrtenbuchauflage, Kfz-Händler, Probefahrt, Obliegenheit zur Erfassung der Daten eines unbekannten Fahrzeugführers, Pflicht zur Löschung nach Abschluss der Probefahrt (verneint)

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