Aktenzeichen AN 18 K 18.01835

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RCN:
RCNFN75SKWWHK92LXB

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VG Ansbach: Urteil vom 19.03.2021

Bundsverwaltungsgericht, Dauerhafte Pflegebedürftigkeit, Amtsangemessenheit, Beihilfefähige Aufwendungen, Beihilferecht, Beihilfeberechtigte, Beihilferegelungen, Beihilfeanspruch, Beihilfefähigkeit, Beihilfesystem, Beihilfevorschriften, Amtsangemessene Alimentation, Beamtenrechtliche Fürsorgepflicht, Allgemeine Fürsorgepflicht, Fürsorgepflicht des Dienstherrn, Widerspruchsverfahren, Verwaltungsgerichte, Zumutbare Eigenvorsorge, Bundeseisenbahnvermögen, Sozialhilfeträger

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