Aktenzeichen 1 BvR 31/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180420.1bvr003117
RCN:
RCNFMUW78BUUGQRTBS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 20.04.2018

Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung (§§ 102, 105 StPO) wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 103 Abs 1 Nr 2 StGB) durch islamfeindliche Äußerungen im Internet - Bejahung eines Anfangsverdachts vertretbar, keine Verletzung der Meinungsfreiheit des Betroffenen (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - zudem keine Verletzung des Art 13 GG bei Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung - Heilung eines Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren - Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht substantiiert gerügt

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