Betreuungsverfahren: Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung des Betroffenen; Beauftragung eines Mitglieds der Beschwerdekammer mit der Anhörung des Betroffenen; Amtsermittlungspflicht in Fällen der Auswahl eines Berufsbetreuers statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen
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