Aktenzeichen I R 7/12

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RCNFLP7JKP7EXDPAU2

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 29.08.2012

Vorrang der Niederlassungsfreiheit gegenüber der Kapitalverkehrsfreiheit und damit keine Drittstaatenwirkung bei gesetzlicher qualifizierter Mindestbeteiligungsquote von 10 v.H. - kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbote und kein "Treaty override" durch sog. Schachtelstrafe

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