Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 25.08.2015
Nichtannahmebeschluss: Im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen im Strafvollzug (Abbruch der substitutionsgestützten Behandlung eines Strafgefangenen)
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