Aktenzeichen III ZR 17/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:130423UIIIZR17.22.0
RCN:
RCNFLAPGQRXY5WX5RN

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.04.2023

Haftung des Tiefbauunternehmers für Beschädigungen an unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen in Zusammenhang mit Bauarbeiten an öffentlichen Straßen

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