Aktenzeichen 6 StR 162/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:300620B6STR162.20.0
RCN:
RCNFKZDSPD3CV35T68

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.06.2020

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzverhältnis beim Besitz zweier Handelsmengen

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