Aktenzeichen 3 StR 337/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:050619B3STR337.18.1
RCN:
RCNFJ2ATTZP6AJC5B2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.06.2019

(Überweisung von Serverkosten als Beihilfe zur Volksverhetzung)

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