Aktenzeichen 8 B 66/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2014:041214B8B66.14.0
RCN:
RCNFHRZGX4AG8KNDUQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 04.12.2014

Keine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zum Zwecke von Abschlussarbeiten bei werktäglicher Ladenöffnung bis 24.00 Uhr

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