Aktenzeichen 2 WD 15/09

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNFH7FK6UVCQC3RG8

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 08.03.2011

Beschränkte Berufung; abweichende Tatfeststellungen; Zweck des Wehrdisziplinarrechts; Schuldenmachen; Veruntreuung von Kameradengeldern; keine Regelmaßnahme

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