Nichtannahmebeschluss: Vollstreckbarkeit von Entscheidung der Strafvollstreckungskammer in Maßregelvollzugssachen - aufgrund der Neuregelung des § 120 StVollzG zum 01.06.2013 keine grundsätzliche Bedeutung - zudem keine Durchsetzungsannahme, da mit Blick auf Neuregelung keine zeitnähere günstige Entscheidung erlangt werden kann
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