Zulassung zum ergänzenden Vorbereitungsdienst, beschränkt überprüfbare Prognoseentscheidung, hier: Anspruch auf beurteilungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung, da die Prognose auf einem unvollständigen und damit fehlerhaften Sachverhalt beruht, mangelnde Berücksichtigung der Verbesserung privater Probleme sowie anderweitiger, im Verhältnis besserer, schriftlicher Leistungen im Ausbildungszeitraum außerhalb der Qualifikationsprüfung, kein Verpflichtungsausspruch, da keine Ermessensreduzierung auf Null
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