Stattgebender Kammerbeschluss: erhöhte Schutzbedürftigkeit einer Familie mit Kindern bzw einer alleinerziehenden Mutter mit Kindern erfordert besondere Berücksichtigung im Falle einer Abschiebung - hier: Abschiebung einer aus Syrien stammenden, alleinerziehenden Mutter mit minderjährigen Kindern nach Bulgarien - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Nichtberücksichtigung von Tatsachenvortrag zu entscheidungserheblichem Umstand - Gegenstandswertfestsetzung
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