Aktenzeichen 065 O 2058/22

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RCNFFUXY73GFGSJP8A

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LG Augsburg: Urteil vom 09.01.2023

Schadensersatz, Kaufpreis, Schadensersatzanspruch, Fahrzeug, Marke, PKW, Anspruch, Laufleistung, Streitwert, Ermessen, Streitwertfestsetzung, Kenntnis, Restwert, Anlage, Kosten des Verfahrens, unerlaubte Handlung, Ermessen des Gerichts

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