Aktenzeichen III B 115/09

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 09.12.2010

(Keine Kostenerstattungspflicht der Familienkasse gemäß § 77 Abs. 1 EStG in sog. Weiterleitungsfällen - "Erfolgreicher" Einspruch - Keine Anwendbarkeit von § 77 EStG bei Billigkeitsentscheidungen in Kindergeldsachen)

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