Aktenzeichen I ZR 238/87

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNFEAQBURWMKRY7J6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.10.1988

Zur Frage der Irreführung einer Werbung für ein Papierprodukt mit der Beschaffenheitsangabe "aus Altpapier", ohne daß darauf hingewiesen wird, daß das konkrete Produkt nicht zu 100 %, sondern nur überwiegend aus Altpapier hergestellt ist.

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.