Kein Rechtsschutzbedürfnis eines familienasylberechtigten Kindes für Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus eigenem Recht
ÖffnenGleichstellung der Flüchtlingseigenschaft aus abgeleitetem und eigenem Recht - kein Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens
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