Aktenzeichen AN 14 E 23.1992

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RCNFDJZLX42YHY2NGB

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VG Ansbach: Entscheidung vom 02.11.2023

Bußgeldverfahren, Presserechtlicher Auskunftsanspruch, Schwerbehinderte Menschen, Einstweilige Anordnung, Auskunftserteilung, Vorwegnahme der Hauptsache, Verwaltungsgerichte, Geschäftsgeheimnis, Anordnungsgrund, Antragsgegner, Befähigung zum Richteramt, Anordnungsanspruch, Selbstbestimmungsrecht, Öffentliches Interesse, Schutzwürdiges Interesse, Personenbezogene Daten, Pressefreiheit, Vorläufiger Rechtsschutz, Schwerbehinderteneigenschaft, Sozialgeheimnis

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