Aktenzeichen 6 StR 128/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:310522B6STR128.22.0
RCN:
RCNFDFDB7QJ92V3FY2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.05.2022

Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung der Sicherstellung im Rahmen der Strafzumessung

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