Aktenzeichen B 7 S 23.30606

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RCNFCYYSA5RLJWF6C7

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VG Bayreuth: Entscheidung vom 01.08.2023

Sekundärmigration Bulgarien, keine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung für anerkannt Schutzberechtigte in Bulgarien

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