Aktenzeichen 19 CE 23.769

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RCNFCMUK4BCXX9DNZP

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VGH München: Entscheidung vom 02.02.2024

Aufenthaltsduldung, Außergewöhnliche Härte (bejaht), Hochgradige Sehschwäche, Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens (bejaht), Psychische Erkrankung (Depression, Demenz), Qualifiziertes ärztliches Attest

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