Aktenzeichen 8 O 3938/14

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RCN:
RCNFCF2N3MKE5J62HJ

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LG Nürnberg-Fürth: Urteil vom 17.12.2015

Schadensersatz, Reparaturkosten, Verkehrsunfall, Unfall, Haftpflichtversicherer, Betriebsgefahr, Anscheinsbeweis, Haftungsquote, Kollision, Nutzungsausfall, Fahrzeug, Geschwindigkeit, Kostenfestsetzungsverfahren, Schadensersatzanspruch, Beweis des ersten Anscheins, unabwendbares Ereignis, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

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