Aktenzeichen 4 StR 92/15

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RCNFC7DB5PFHNLMBGB

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.04.2015

Strafurteilurteilsinhalt: Notwendige Feststellungen zu einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Anknüpfung an ein bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; notwendige Feststellungen zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bei Verfolgung eines Flüchtigen mit einem fremden Kraftfahrzeug; zivilrechtliche Selbsthilfe nach gewaltsamer Abnahme von Drogen

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