Aktenzeichen 1 ZB 18.2158

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RCN:
RCNF984HL34G57TBWR

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VGH München: Entscheidung vom 09.06.2021

Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Rinderstalls, Abgrenzung Außenbereich/Innenbereich, Zumutbare Geruchsimmissionen für Wohnbebauung an der Grenze zum Außenbereich, Beurteilung der Geruchsimmissionen anhand der „Abstandsregelung für Rinderhaltungen“, Keine Anwendbarkeit der TA Lärm auf landwirtschaftliche Betriebe

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