Aktenzeichen 7 B 15.1919

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RCNF977KS26BUTXLX7

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VGH München: Entscheidung vom 20.06.2017

Der wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag führt zu keiner unzulässigen Quersubventionierung von Mehrpersonenhaushalten durch Einpersonenhaushalte

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