Aktenzeichen 1 C 9/10

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNF8Z62F3FZZE9K63

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 28.10.2011

Kostenverteilung nach Erledigungserklärung; Erfordernis deutscher Sprachkenntnisse für Visum zum Familiennachzug

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